Allgemeine Geschäftsbediungungen

GET- Gehrke Event- und Tourmanagement

 

I. Allgemeines

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden.
Die Kostenvoranschläge und Angebote von GET sind stets freibleibend und unverbindlich.

III. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt GET dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrags nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. GET ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
GET ist berechtigt zur Durchführung des Auftrages Subunternehmer und Leistungsträger einzuschalten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Drittunternehmen für Rechnung und im Auftrag von GET.
GET ist in diesem Fall nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder dem Kunden Einblick in diese Rechnungen zu vermitteln.
Alle zwischen den Parteien vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der für die Durchführung des Vertrages anfallenden Gebühren, Steuern und Kosten wie Genehmigungsgebühren oder Gebühren für Urheber- und Leistungsrechte (z.B. GEMA-Gebühr) und Zahlungen an die Künstlersozialkasse. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Gebühren sowie die Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde.

IV. Honorar

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch von GET für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
GET ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 100 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern.

V. Präsentation

Erhält GET nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen bei GET, insbesondere deren Inhalt. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

VI. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von GET. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit GET darf der Kunde die Leistungen von GET nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

VII. Kündigung

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit GET jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
bis zu 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin = 50 % des vereinbarten Honorars
bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =70 % des vereinbarten Honorars
ab 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin =100 % des vereinbarten Honorars

VIII. Haftung

GET verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich durch die Beauftragung von GET, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Während der gesamten Einbringungsdauer übernimmt der Auftragnehmer die Sich erung der von GET eingebrachten Materialien sowie die Haftung für alle, auch durch Dritte verursachte, Schäden (insbesondere Verluste durch Diebstahl).

IX. Zahlung

Rechnungen von GET sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. als vereinbart.

X. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und GET und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

XI. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GET und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Gerichtsstand ist Berlin.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.